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tarif

Ich verrechne meine Arbeit nach Zeitaufwand. Mein Honorar für eine Sitzung à 50 Minuten beträgt 180.- Franken. Darin enthalten ist die übliche Vor- und Nachbearbeitungszeit.

Obwohl ich von allen Krankenkassen anerkannt und zur Abrechnung über die Grundversicherung zugelassen bin, kann ich Ihnen zurzeit leider keine Leistungen über die Grundversicherung anbieten.

Wenn Sie an den Folgen eines Unfalls leiden, können Sie Ihre

Unfallversicherung

um Kostenübernahme anfragen. Wenn Sie wegen den Folgen körperlicher oder psychischer Gewalt eine Therapie in Anspruch nehmen möchten, können Sie bei der regionalen Stelle für

Opferhilfe

einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.

Sollte Ihre finanzielle Situation als einziger Grund einer Therapie entgegenstehen, kann eine allfällige Reduktion des Honorars vorgängig besprochen werden.

Sitzungen können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Kosten abgesagt werden – geben Sie mir aber bitte so früh wie irgend möglich Bescheid. Bei kurzfristigeren Absagen wird der halbe Tarif in Rechnung gestellt, bei Nichterscheinen wird der volle Ansatz berechnet.